Bundesweit evaluiertes Programm des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Koordinationsstelle Sucht

FÜR WEN
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren, die einen problematischen, aber noch keinen abhängigen Konsum von Cannabis oder synthetischen Drogen aufweisen und erstmalig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich auffällig geworden sind. Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe als Auflage des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft.

WIE UND WAS
... Informationsvermittlung, Selbstreflektion, Gruppenarbeit, Training von Regeln
... Ein Vorgespräch und vier Gruppensitzungen an vier aufeinanderfolgenden Wochentagen von jeweils 90 Minuten
... Die Kursleiter sind nach den Qualitätsrichtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zertifizierte FreD-Trainer.

WOZU
... Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsummuster
... Erkennen von selbstschädigenden Verhaltensweisen
... Entwicklung von Risikokompetenz im Hinblick auf den eigenen Konsum; im besten Falle erfolgt eine Reduzierung oder Einstellung des Konsums

WANN UND WO
... Ein Vorgespräch nach Vereinbarung und nach Vorgabe vier Gruppen¬sitzungen von jeweils 90 Minuten an vier aufeinanderfolgenden Wochentagen.
... In der Drogenberatungsstelle des Düsseldorfer Drogenhilfe e. V. oder in den Räumlichkeiten von CROSSPOINT

info [at] crosspoint-duesseldorf.de

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